Lösung, Unterbrechung
Fall: Wer vor Erreichen der Wohnung bereits zur Freizeitgestaltung übergeht und mehrere Stunden in einer Kneipe verbringt, die am Wege liegt, verliert den Versicherungsschutz für den anschließenden Restheimweg.
Wie lange die Zeitspanne ist, die zu einer Lösung führt, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Eine Unterbrechung bis zu 2 Stunden soll den Versicherungsschutz nicht lösen nach der Rechtsprechung. Ein kürzerer Wirtshausbesuch für ein bis zwei Stunden soll für sich allein nicht zur Lösung führen.