Beginn des Weges
Fall: Sie haben den Schlüssel vergessen und verlassen das Wohnhaus durch ein Fenster. Dabei stürzen Sie ab.
Der versicherte Weg beginnt mit dem Durchschreiten der Außenhaustür. Versicherungsschutz dürfte aber auch in folgendem Fall bestehen:
Außentürregel:
Der Weg zur Arbeit beginnt an der Außentür des Wohnhauses. Wenn ein Unfall jenseits der Türschwelle bzw. mit dem Durchschreiten der Außentür auf dem Weg zur Arbeit ereignet, besteht Versicherungsschutz bzw. wird er als Wegeunfall (Arbeitsunfall) anekannt. Die Außentür eines Wohnhauses bildet die Grenze zwischen dem Privatbereich zum Betriebsweg.