Fremde Obhut

Anvertrauen von Kindern in fremde Obhut

Versichert ist auch das Zurücklegen des abweichenden Weges, um Kinder von Versicherten, die mit ihnen in einem gemeinsamen Haushalt leben, wegen ihrer oder ihrer Ehegatten beruflichen Tätigkeit fremder Obhut anzuvertrauen.

Anvertrauen von Kindern in fremde Obhut
Anvertrauen von Kindern in fremde Obhut.
Umwege wegen Abholen und Wegbringen der Kinder gelten als Arbeitsweg

Unfälle auf den Weg zur Arbeit und zurück