Die Fahrgemeinschaft
Im Zuge der Ölkrise erweiterte der Gesetzgeber seinerzeit den Versicherungsschutz auf den Wegen zur Arbeit um die sogenannte Fahrgemeinschaft. Hier bleibt der Unfallversicherungsschutz auch auf Umwegen erhalten, wenn mehrere Arbeitnehmer gemeinsam ein Fahrzeug auf dem Weg zur Arbeit benutzen, wenn also mitfahrende Personen unterwegs aufgenommen oder abgesetzt werden.
Die Wegeabweichungen, um Mitfahrer abzuholen oder zurück zu bringen, sind vom Versicherungsschutz abgedeckt.