Fahrgemeinschaft

Die Fahrgemeinschaft

Im Zuge der Ölkrise erweiterte der Gesetzgeber seinerzeit den Versicherungsschutz auf den Wegen zur Arbeit um die sogenannte Fahrgemeinschaft. Hier bleibt der Unfallversicherungsschutz auch auf Umwegen erhalten, wenn mehrere Arbeitnehmer gemeinsam ein Fahrzeug auf dem Weg zur Arbeit benutzen, wenn also mitfahrende Personen unterwegs aufgenommen oder abgesetzt werden.

Fahrgemeinschaft auf den Wegen zur Arbeit
Fahrgemeinschaft auf den Wegen zur Arbeit
Der Umweg für das Aufgabeln des Kollegen wird als Arbeitsweg gewertet.

Die Wegeabweichungen, um Mitfahrer abzuholen oder zurück zu bringen, sind  vom Versicherungsschutz abgedeckt.

Unfälle auf den Weg zur Arbeit und zurück