Ende des Weges

Grundsätzlich ist beim Erreichen des Wohnhauses der versicherte Weg beendet. Nach der Rechtsprechung gibt es Ausnahmen hiervon.

Fall: Ein Kind verunglückt auf dem Heimweg vom Kindergarten, wobei es bereits an der Wohnung vorbei ist.

Ende des Weges

Der Weg zur Arbeit endet an der Außentür des Bürogebäudes.

Was bedeutet „Ende des Weges“ bei einem Wegeunfall?

Bei einem Wegeunfall muss der Unfall auf dem direkten Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte passieren. Das „Ende des Weges“ markiert den Punkt, an dem der versicherte Schutz endet.
Wann endet der versicherte Weg?

Am Arbeitsplatz

Sobald sie das Firmengelände oder den Arbeitsort betrittst, endet der Wegeunfallschutz.

Beispiel: Sie parken auf dem Firmenparkplatz und steigen aus → ab jetzt zählt ein Sturz nicht mehr als Wegeunfall.

Zu Hause

Sobald sie deine Wohnung/Haus erreichen, ist der versicherte Weg beendet.

Beispiel: Sie fahren nach Hause, parken vor der Haustür und stürzen dann beim Aussteigen → das zählt noch als Wegeunfall.

Aber: Wenn sie erst in die Wohnung gehen und später nochmal rauskommen, gilt es nicht mehr.

Bei Zwischenstopps

Wenn sie einen privaten Umweg machen (z. B. Einkaufen, Freunde treffen), endet der Schutz schon vorher.

Kurze, notwendige Pausen (z. B. Tanken, Toilettenstop) unterbrechen den Weg aber nicht.

Wichtige Ausnahmen:

Betriebliche Pausen (z. B. Mittagessen in der Kantine) → kein Wegeunfallschutz.

Dienstreisen → Hier gelten besondere Regeln (oft ab erstem Verlassen der Unterkunft versichert).

Zusammenfassung:

„Ende des Weges“ ist der Moment, in dem du entweder
– am Arbeitsplatz ankommst oder
– zu Hause angekommen bist.
Dazwischen bist du versichert – sofern du keine privaten Umwege machst.

Falls sie unsicher sind, fragen sie einfach nach!