Ende des Weges
Grundsätzlich ist beim Erreichen des Wohnhauses der versicherte Weg beendet. Nach der Rechtsprechung gibt es Ausnahmen hiervon.
Fall: Ein Kind verunglückt auf dem Heimweg vom Kindergarten, wobei es bereits an der Wohnung vorbei ist.
Der Weg zur Arbeit endet an der Außentür des Bürogebäudes.