Die Wahl des Verkehrsmittels steht jedem Versicherten frei. Er kann den Weg mit dem PKW (Auto, Motorrad, Taxi, Mietwagen), mit den öffentlichen Verkehrsmittel (Bahn, Bus), dem Fahrrad, oder sogar zu Fuß zurücklegen sprich als Autofahrer, Motorradfahrer, Bahnfahrer, Rollstuhlfahrer, Inline-Skater oder als Fußgänger zurücklegen. Der Versicherungsschutz ist demnach nicht an die Benutzung eines bestimmten Beförderungsmittels gebunden.